Die zentrale Entwässerungsplanung umfasst die drei folgenden Begriffe:
Jede Stadt und Kommune ist heute verpflichtet, ihr Kanalnetz gemäß § 57 (1) des Landeswassergesetzes (LWG) NRW anzuzeigen. Hierzu hat die Landesregierung eine einheitliche Bearbeitungsrichtlinie erlassen, nach der die zentrale Entwässerungsplanung aufzustellen ist.
Die zentrale Entwässerungsplanung hat u.a. folgende Aufgaben:
Damit eine zentrale Entwässerungsplanung erstellt werden kann, benötigt man die Daten des bestehenden Kanalnetzes. Diese sind in einer zentralen Kanaldatenbank hinterlegt. Davon ausgehend wird mit Rechen- und Simulationsmethoden (Schmutzfrachtberechnung, Zeitbeiwertverfahren etc.) die zentrale Entwässerungsplanung erstellt.
Wir erarbeiten nach den einheitlichen Richtlinien alle erforderlichen Berechnungen und Untersuchungen und reichen die Unterlagen sowohl bei der Unteren Wasserbehörde - dem Kreis Unna -, als auch bei der Oberen Wasserbehörde - der Bezirksregierung in Arnsberg - zur Genehmigung ein.