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Zentrale Entwässerungsplanung

Die zentrale Entwässerungsplanung umfasst die drei folgenden Begriffe:

  • den Zentralabwasserplan (ZAP)
  • die Zentralentwässerungsplanung (ZEP)
  • und die Generalentwässerungsplanung (GEP)

Jede Stadt und Kommune ist heute verpflichtet, ihr Kanalnetz gemäß § 57 (1) des Landeswassergesetzes (LWG) NRW anzuzeigen. Hierzu hat die Landesregierung eine einheitliche Bearbeitungsrichtlinie erlassen, nach der die zentrale Entwässerungsplanung aufzustellen ist.

Die zentrale Entwässerungsplanung hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Nachweis, dass die Abwasserbeseitigung den gesetzlichen Anforderungen, etwa Umweltauflagen, entspricht
  • Sanierungskonzept für das bestehende Abwassersystem
  • Auswirkungen eines zusätzlichen Neubau- / Gewerbegebietes
  • Planungsgrundlage für den zukünftigen Ausbau

Damit eine zentrale Entwässerungsplanung erstellt werden kann, benötigt man die Daten des bestehenden Kanalnetzes. Diese sind in einer zentralen Kanaldatenbank hinterlegt. Davon ausgehend wird mit Rechen- und Simulationsmethoden (Schmutzfrachtberechnung, Zeitbeiwertverfahren etc.) die zentrale Entwässerungsplanung erstellt.

Wir erarbeiten nach den einheitlichen Richtlinien alle erforderlichen Berechnungen und Untersuchungen und reichen die Unterlagen sowohl bei der Unteren Wasserbehörde - dem Kreis Unna -, als auch bei der Oberen Wasserbehörde - der Bezirksregierung in Arnsberg - zur Genehmigung ein.