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Überwachung der Kleinkläranlagen

Einige Grundstücke im Außenbereich können nicht oder nur unter großem Aufwand an den kommunalen Kanal angeschlossen werden. Das Abwasser, das auf den Grundstücken anfällt, wird daher mit Hilfe von privaten Kleinkläranlagen gereinigt und in das Grundwasser oder ein Gewässer eingeleitet.

 

Die Kleinkläranlagen  müssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer gebaut und betrieben werden. Für die Ableitung des behandelten Abwassers ist beim Kreis Unna - als Untere Wasserbehörde - eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den Kreis Unna unter der Rufnummer 02303 27-1869 (Fachbereich 69 – Natur und Umwelt).

 

Die Wartung der Kleinkläranlagen hat, je nach Typ, 1- bis 3-mal pro Jahr zu erfolgen. Die Wartungsberichte sind dem Kreis Unna regelmäßig vorzulegen.

 

Zur Entleerung der Anlage nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit der Stadtentwässerung Kamen, unter der Rufnummer 02307 148-2957, auf, um die Abfuhr zu veranlassen.

 

Download zu diesem Thema:

Klärschlammgebühren