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Kanalunterhaltung

Die städtischen Kanäle werden in einem Abstand von max. 15 Jahren mit einem selbstfahrenden Kanalfernauge untersucht. Die dabei festgestellten Mängel sind für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Kanalnetzes zu beseitigen.

Die Beseitigung dieser Mängel kann in offener oder in geschlossener Bauweise erfolgen.

Bei der Kanalunterhaltung in offener Bauweise wird ein sogenanntes Kopfloch an der schadhaften Stelle über der Rohrleitung erstellt. Der somit freigelegte Kanalabschnitt wird repariert und die Baugrube verfüllt und verschlossen.

Im Falle einer Kanalunterhaltung in geschlossener Bauweise wird mit Hilfe von Robotertechnik die schadhafte Stelle an der Rohrleitung von innen saniert. Dies kann zum einen durch das Verspachteln mit einer Mörtelmasse oder durch das Setzen eines bis zu 1 m langen Schlauches, der mit der Rohrwandung verklebt wird, erfolgen.

Einragender Anschlussstutzen vor der Sanierung Anschlussstutzen nach der Sanierung mittels Robotertechnik