Grundstücksanschlussleitung = GA
Unter dem Begriff "Grundstücksanschlussleitung" wird der Abschnitt der Kanalhausanschlussleitung vom Straßenkanal bis zur Grenze zwischen öffentlichem und privatem Grundstück verstanden.
Hausanschlussleitung = HA
Hiermit wird der Abschnitt der Kanalhausanschlussleitung von der Grenze zwischen öffentlichem und privatem Grundstück und der ersten Revisionsmöglichkeit beschrieben.
Grundleitung = GU
Hierunter versteht man den Abschnitt der Kanalhausanschlussleitung zwischen der ersten Revisionsmöglichkeit und den restlich auf dem Grundstück unzugänglich verlegten Leitungen.
Die Zuständigkeit der Haus- und Grundstücksentwässerung hinsichtlich der Unterhaltung obliegt dem Grundstücksnutzungsberechtigten bzw. Anschlussnehmer.
Liste zugelassene Tiefbauunternehmer