Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt.
Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat. Die Lenkung geschieht auf zwei einander ergänzenden Wegen:
Die Abwasserabgabe als umweltpolitisches Lenkungsinstrument wurde durch die Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes vom 13.September 1976 zum Jahre 1978 eingeführt. Seit 1981 wird die Abwasserabgabe erhoben. Seit dem 01.01.2005 gilt die 5. Novelle dieses Gesetzes.
Die Abwasserabgabe wird von den Ländern erhoben. In Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe zuständig.
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser unmittelbar in ein Gewässer einleitet oder in den Untergrund einbringt. Als Abwasser gilt Schmutzwasser und Niederschlagswasser, das in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Die Abgabepflichtigen sind:
Für Einleitungen aus Haushaltungen von weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser (sogenannte Kleineinleiter) ist die jeweilige Gemeinde abgabepflichtig.