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Hausbrunnen und Erdaufschlüsse

Hausbrunnen sind Erdaufschlüsse im Sinne des § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Sie umfassen insbesondere Bohrungen nach Grundwasser zur Bewässerung des Gartens bzw. zur alternativen Nutzung als Frischwasser.

 

Die Entnahme von Grundwasser durch Brunnen sowie die Grundwasserabsenkung muss gemeldet werden, damit im Bedarfsfall eine wasserrechtliche Erlaubnis ausgesprochen werden kann. Demnach sind Erdaufschlüsse, hierzu gehören insbesondere Bohrungen nach Grundwasser aber auch Baugruben und Kanalbaumaßnahmen, dem Kreis Unna - Untere Wasserbehörde - einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Die der Anzeige beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (siehe Download).

 

Downloads zu diesem Thema:

Merkblatt Erdaufschlüsse nach § 49 WHG Stand 2020